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AGBs


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Teilnahme- und Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Baumzeit-Freiburg



Anmeldung:

Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Veranstaltung von „Baumzeit Freiburg“ (im folgenden Veranstalter genannt), kann sowohl auf dem dafür zur Verfügung gestellten Anmeldeformular, als auch in anderer schriftlicher Form erfolgen. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Ver­anstaltungspreises.


Zahlung und Fälligkeit der Veranstaltungsgebühr:

Mit der Anmeldung ist eine Vorauszahlung laut Ausschreibung bzw. laut Angebot sofort fällig. Spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der rest­liche Betrag (laut Ausschreibung bzw. laut Angebot ) unter Angabe der Veran­staltungsbezeichnung und des Namens des/der TeilnehmerIn auf folgendes Konto zu überweisen:


Oliver Burde

Konto Nr.: 858788

BLZ: 680 501 01

Sparkasse Freiburg


Bestätigung/Vertragsabschluss:

Erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter kommt es zum Vertrag zwischen Auftraggeber, TeilnehmerIn bzw. Personensorgebe­rechtigten bei Minderjährigen und dem Veranstalter. Dies berührt nicht die Ver­bindlichkeit der Anmeldung wie unter dem Punkt Anmeldung beschrieben.


Leistungen:

Die Veranstaltung beinhalten die in der Ausschreibung bzw. im Angebot ge­nannten Leistungen. Versicherungen, auch vom Veranstalter empfohlene oder verlangte, sind im Preis nicht enthalten. Details des Leistungsumfanges regelt die Ausschreibung bzw. ein verbindliches Angebot des Veranstalters.


Änderung der Leistungen durch den Veranstalter:

Leistungsänderungen können durch unvorhersehbare Umstände z.B. Wetter, höhere Gewalt oder bei Eintritt von Umständen, die die Sicherheit der Teil­nehmerInnen beeinträchtigen vom Veranstalter abgeändert werden, ohne dass dadurch Ansprüche für die TeilnehmerInnen entstehen. Der Veranstalter wird, im Rahmen der Möglichkeiten, ein Alternativprogramm anbieten.


Abweichung vom Veranstaltungsinhalt:

Abweichungen der einzelnen Veranstaltungsinhalte und Leistungen sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind oder wenn sie von der Mehrzahl der TeilnehmerInnen gewünscht und pädagogisch sinnvoll er­scheinen.


Rücktritt seitens des Veranstaltungsteilnehmers:

Dieser muss im Interesse des/der VeranstaltungsteilnehmerIn unbedingt unter Beifügung der Teilnahmeunterlagen schriftlich erfolgen. Pauschalierte Rück­trittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtpreises:

bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 15%

bis zum 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20%

bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30%

bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 45%

bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75%

bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90%


Findet der/die VeranstaltungsteilnehmerIn eine geeignete Ersatzperson, so sind keine Rücktrittskosten zu bezahlen.


Rücktritt bzw. Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter:

Bei nicht zustande kommen einer MindestteilnehmerInnenzahl ist der Veran­stalter berechtigt die Veranstaltung bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzu­sagen. Die

MindestteilnehmerInnenzahl beträgt 8 Personen, es sei denn auf der Aus­schreibung bzw. auf einem verbindlichen Angebot des Veranstalters ist eine andere Zahl angegeben. Ebenso bei Eintritt von Umständen, die die sichere Durchführung der Veranstaltung gefährden. In diesem Fall erhält der/die Veran­staltungsteilnehmerIn die eingezahlte Veranstaltungsgebühr unverzüglich zu­rück.


Vertragskündigung / Ausschluss aus Veranstaltungen:

Der Veranstalter ist berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. den/die TeilnehmerIn von einer Veranstaltung auszuschließen, sobald der/die Veran­staltungsteilnehmerIn die eingegangenen Vertragspflichten bzw. die Teil­nahme- und Geschäftsbedingungen verletzt, durch sein Verhalten die Veran­staltung erheblich beeinträchtigt bzw. die Sicherheit von sich oder anderen ge­fährdet. Bei minderjährigen TeilnehmernInnen hat der gesetzliche Vertreter Sorge zu tragen, dass der VeranstaltungsteilnehmerIn am Veranstaltungsort abgeholt wird, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.


Haftung:

Der Veranstalter verpflichtet sich gewissenhaft zu Handeln und den Teilnehme­rInnen ggf. geeignete Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Dennoch muss jedem/jeder VeranstaltungsteilnehmerIn bzw. dessen/deren gesetzlichem Vertreter klar sei, dass insbesondere bei Outdoorveranstaltungen Unfallrisiken bestehen. Daher übernimmt jeder/jede VeranstaltungsteilnehmerIn bzw. deren gesetzliche Vertreter die Haftung. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden sowie alle sonstigen Schäden. Dies gilt auch für Schäden die VeranstaltungsteilnehmerInnen dritten zufügen. Gleiches gilt wenn unser Vertragspartner eine Gruppe, Institution, Verein ist. In diesem Fall übernimmt dieser die Pflichten des Personensorgebe­rechtigten bei Minderjährigen. Ebenso hat er Informationspflicht über Art, Um­fang und Gefahren der Veranstaltung. Wenn eine Gruppe, Institution Verein etc. Vertragspartner ist, kann Baumzeit-Freiburg davon ausgehen, dass das Einverständnis an der Teilnahme, sowie die Zustimmung zu unseren Teil­nahme- und Geschäftsbedingungen, von jedem/jeder einzelnen TeilnehmerIn bzw. des/der Personensorgeberechtigten vorliegt. Hierfür übernimmt der Vertragspartner die Verantwortung.


Versicherungen:

Versicherungen sind bei unseren Leistungen nicht enthalten. Da die Teilnahme auf eigene Gefahr ist, empfiehlt es sich vor Veranstaltungsbeginn, über in Frage kommende Versicherungen wie z.B. Unfall-/Krankenversicherung, Be­rufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Auslandsreisekranken­versicherung usw. zu informieren und ggf. abzuschließen. Der Veranstalter be­hält sich vor, Versicherungsschutz als Bedingung für die Teilnahme zu machen.


Minderjährige VeranstaltungsteilnehmerInnen:

Bei minderjährigen VeranstaltungsteilnehmerInnen gelten die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ebenso uneingeschränkt, da der/die gesetzliche(n) Vertreter Vertragspartner sind. Gleiches gilt, sollte es sich beim Vertragspartner um eine Einrichtung, Institution, Verein etc. handelt. Es ist insbesondere zu be­achten, dass der/die gesetzliche(n) Vertreter einen Ansprechpartner benennen, der im Falle einer Erkrankung, die einen Verbleib am Veranstaltungsort nicht mehr möglich macht, den/die TeilnehmerIn abholen.