Teilnahme- und Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Baumzeit-Freiburg
Anmeldung:
Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Veranstaltung von „Baumzeit Freiburg“ (im folgenden Veranstalter genannt), kann sowohl auf dem dafür zur Verfügung gestellten Anmeldeformular, als auch in anderer schriftlicher Form erfolgen. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Veranstaltungspreises.
Zahlung und Fälligkeit der Veranstaltungsgebühr:
Mit der Anmeldung ist eine Vorauszahlung laut Ausschreibung bzw. laut Angebot sofort fällig. Spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der restliche Betrag (laut Ausschreibung bzw. laut Angebot ) unter Angabe der Veranstaltungsbezeichnung und des Namens des/der TeilnehmerIn auf folgendes Konto zu überweisen:
Oliver Burde
Konto Nr.: 858788
BLZ: 680 501 01
Sparkasse Freiburg
Bestätigung/Vertragsabschluss:
Erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter kommt es zum Vertrag zwischen Auftraggeber, TeilnehmerIn bzw. Personensorgeberechtigten bei Minderjährigen und dem Veranstalter. Dies berührt nicht die Verbindlichkeit der Anmeldung wie unter dem Punkt Anmeldung beschrieben.
Leistungen:
Die Veranstaltung beinhalten die in der Ausschreibung bzw. im Angebot genannten Leistungen. Versicherungen, auch vom Veranstalter empfohlene oder verlangte, sind im Preis nicht enthalten. Details des Leistungsumfanges regelt die Ausschreibung bzw. ein verbindliches Angebot des Veranstalters.
Änderung der Leistungen durch den Veranstalter:
Leistungsänderungen können durch unvorhersehbare Umstände z.B. Wetter, höhere Gewalt oder bei Eintritt von Umständen, die die Sicherheit der TeilnehmerInnen beeinträchtigen vom Veranstalter abgeändert werden, ohne dass dadurch Ansprüche für die TeilnehmerInnen entstehen. Der Veranstalter wird, im Rahmen der Möglichkeiten, ein Alternativprogramm anbieten.
Abweichung vom Veranstaltungsinhalt:
Abweichungen der einzelnen Veranstaltungsinhalte und Leistungen sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind oder wenn sie von der Mehrzahl der TeilnehmerInnen gewünscht und pädagogisch sinnvoll erscheinen.
Rücktritt seitens des Veranstaltungsteilnehmers:
Dieser muss im Interesse des/der VeranstaltungsteilnehmerIn unbedingt unter Beifügung der Teilnahmeunterlagen schriftlich erfolgen. Pauschalierte Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtpreises:
bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 15%
bis zum 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20%
bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30%
bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 45%
bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75%
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90%
Findet der/die VeranstaltungsteilnehmerIn eine geeignete Ersatzperson, so sind keine Rücktrittskosten zu bezahlen.
Rücktritt bzw. Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter:
Bei nicht zustande kommen einer MindestteilnehmerInnenzahl ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Die
MindestteilnehmerInnenzahl beträgt 8 Personen, es sei denn auf der Ausschreibung bzw. auf einem verbindlichen Angebot des Veranstalters ist eine andere Zahl angegeben. Ebenso bei Eintritt von Umständen, die die sichere Durchführung der Veranstaltung gefährden. In diesem Fall erhält der/die VeranstaltungsteilnehmerIn die eingezahlte Veranstaltungsgebühr unverzüglich zurück.
Vertragskündigung / Ausschluss aus Veranstaltungen:
Der Veranstalter ist berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. den/die TeilnehmerIn von einer Veranstaltung auszuschließen, sobald der/die VeranstaltungsteilnehmerIn die eingegangenen Vertragspflichten bzw. die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen verletzt, durch sein Verhalten die Veranstaltung erheblich beeinträchtigt bzw. die Sicherheit von sich oder anderen gefährdet. Bei minderjährigen TeilnehmernInnen hat der gesetzliche Vertreter Sorge zu tragen, dass der VeranstaltungsteilnehmerIn am Veranstaltungsort abgeholt wird, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Haftung:
Der Veranstalter verpflichtet sich gewissenhaft zu Handeln und den TeilnehmerInnen ggf. geeignete Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Dennoch muss jedem/jeder VeranstaltungsteilnehmerIn bzw. dessen/deren gesetzlichem Vertreter klar sei, dass insbesondere bei Outdoorveranstaltungen Unfallrisiken bestehen. Daher übernimmt jeder/jede VeranstaltungsteilnehmerIn bzw. deren gesetzliche Vertreter die Haftung. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden sowie alle sonstigen Schäden. Dies gilt auch für Schäden die VeranstaltungsteilnehmerInnen dritten zufügen. Gleiches gilt wenn unser Vertragspartner eine Gruppe, Institution, Verein ist. In diesem Fall übernimmt dieser die Pflichten des Personensorgeberechtigten bei Minderjährigen. Ebenso hat er Informationspflicht über Art, Umfang und Gefahren der Veranstaltung. Wenn eine Gruppe, Institution Verein etc. Vertragspartner ist, kann Baumzeit-Freiburg davon ausgehen, dass das Einverständnis an der Teilnahme, sowie die Zustimmung zu unseren Teilnahme- und Geschäftsbedingungen, von jedem/jeder einzelnen TeilnehmerIn bzw. des/der Personensorgeberechtigten vorliegt. Hierfür übernimmt der Vertragspartner die Verantwortung.
Versicherungen:
Versicherungen sind bei unseren Leistungen nicht enthalten. Da die Teilnahme auf eigene Gefahr ist, empfiehlt es sich vor Veranstaltungsbeginn, über in Frage kommende Versicherungen wie z.B. Unfall-/Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung usw. zu informieren und ggf. abzuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, Versicherungsschutz als Bedingung für die Teilnahme zu machen.
Minderjährige VeranstaltungsteilnehmerInnen:
Bei minderjährigen VeranstaltungsteilnehmerInnen gelten die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ebenso uneingeschränkt, da der/die gesetzliche(n) Vertreter Vertragspartner sind. Gleiches gilt, sollte es sich beim Vertragspartner um eine Einrichtung, Institution, Verein etc. handelt. Es ist insbesondere zu beachten, dass der/die gesetzliche(n) Vertreter einen Ansprechpartner benennen, der im Falle einer Erkrankung, die einen Verbleib am Veranstaltungsort nicht mehr möglich macht, den/die TeilnehmerIn abholen.